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Thema

Sicherheit in der Jugendhilfe ist etwas anderes als Objektschutz.

Wer in einer Wohngruppe für Sicherheit sorgt, arbeitet in einem Zuhause. Das verändert alles: die Ansprache, die Mittel, die Grenzen und die Frage, was ein gelungener Einsatz überhaupt ist.

Ein Rechteck aus Tageslicht fällt durch eine offene Tür auf den Boden eines Flurs.

Unterschied

Vier Punkte, an denen sich beides trennt.

Die Techniken mögen sich ähneln. Der Zweck ist ein anderer – und damit auch die Frage, wann ein Einsatz richtig gelaufen ist.

  • Klassisch: Zutritt kontrollieren

    In der Jugendhilfe: Beziehungen nicht beschädigen

    In einer Wohngruppe ist der Mensch gegenüber kein Besucher, sondern jemand, der hier lebt. Jede Maßnahme wirkt in den Alltag hinein – auch morgen noch.

  • Klassisch: Regeln durchsetzen

    In der Jugendhilfe: Regeln halten helfen

    Die Regeln stammen aus Ihrem Konzept, nicht aus unserem Handbuch. Unsere Aufgabe ist, sie verlässlich und ohne Machtdemonstration aufrechtzuerhalten.

  • Klassisch: Vorfälle melden

    In der Jugendhilfe: Dynamiken zurückspiegeln

    Was uns auffällt, gehört ins Team – zeitnah und konkret, damit es pädagogisch bearbeitet werden kann statt nur protokolliert zu werden.

  • Klassisch: Präsenz zeigen

    In der Jugendhilfe: Präsenz dosieren

    Zu viel Sicherheitspräsenz verändert eine Gruppe genauso wie zu wenig. Der richtige Umfang ist Teil der Absprache, nicht des Zufalls.

Auswahl

Woran Sie einen geeigneten Dienst erkennen.

Sieben Fragen, die Sie jedem Anbieter stellen sollten – auch uns. Wer sie nicht klar beantwortet, sollte nicht in Ihre Gruppe.

  • Arbeitet der Dienst regelmäßig in der Kinder- und Jugendhilfe – oder ist es ein Zusatzgeschäft?

  • Wird der Einsatz vor Beginn schriftlich abgestimmt, inklusive Rollen und Grenzen?

  • Ist geklärt, wer in welcher Situation entscheidet – die Einrichtung oder die Einsatzkraft?

  • Wird definiert, wann eine körperliche Maßnahme zulässig ist und wann nicht?

  • Gibt es eine Nachbesprechung mit dem Team, das die Situation erlebt hat?

  • Wird dokumentiert – und zwar in der Form, die Ihre Einrichtung ohnehin nutzt?

  • Ist der Einsatz von vornherein befristet und an ein Ziel gebunden?

Fragen

Was Träger oft zuerst fragen.

Einrichtungen können Dritte mit Sicherheitsaufgaben beauftragen. Entscheidend ist, dass Aufgaben, Befugnisse und Grenzen vorher geklärt sind, dass die pädagogische Verantwortung bei der Einrichtung bleibt und dass die konkrete Ausgestaltung mit Träger, Aufsicht und – wo einschlägig – dem Jugendamt abgestimmt ist. Wie das in Ihrem Fall aussieht, klären wir gemeinsam vor dem ersten Einsatz.

Lassen Sie uns die Situation gemeinsam einordnen.

Ein Erstgespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Wir hören zu, ordnen ein und sagen Ihnen ehrlich, ob unsere Unterstützung die richtige ist.